„Kleine Wohnhaussanierung“ des Landes Steiermark auch für Dacharbeiten!
Der Teuerung im Zuge einer Dachsanierung ein Schnippchen schlagen? Das geht, und zwar unter Beanspruchung der Wohnbauförderung des Landes Steiermark im Rahmen der „Kleinen Wohnhaussanierung“: Gefördert werden Dachsanierungsmaßnahmen durch Professionisten – gegebenenfalls auch die Dämm-Maßnahmen – an Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind, mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 15 %.
der Inflation mit 15 % Direktzuschuss ein Schnippchen schlagen!
mit Bundesförderung kombinierbar
einmaliger Direktzuschuss statt Annuitätenzuschuss
Beantragung nach Durchführung und Verrechnung der Arbeiten
für Eigentümer und Mieter
für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 30 Jahre sind
Diese Förderung ist NACH Durchführung und Verrechnung sämtlicher Arbeiten innerhalb 24 Monaten zu beantragen und auch für Zeiträume vor dem 1.1.2023 zugänglich.
Sie kann auch mit der Bundesförderung von Dämm-Maßnahmen („Öko-Sonderausgabenpauschale") kombiniert werden.
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